1. KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
  • Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein und spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
    • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
    • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
    • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
    • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre

 

  1. Soforthilfe für Kleinstbetriebe & Solo-Selbständige als Einmalzahlungen zur Liquiditätssicherung
  • Die Regelung gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und die laufenden Betriebsausgaben aufgrund der Folgen der Pandemie nicht mehr durch Betriebseinnahmen bezahlen können.
  • Es sind Einmalzahlungen für drei Monate – je nach Betriebsgröße i.H.v. bis zu EUR 9.000 (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente), bis zu EUR 15.000 (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu EUR 30.000 (bis zu 50 Beschäftigte) – möglich.

 

  1. Liquiditätshilfen für alle Unternehmen über KfW-Sonderprogramm 2020
  • Die KfW bietet mit dem KfW Sonderprogramm 2020 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbständigen, den freien Berufen und Großunternehmen Sonderkredite als Liquiditätshilfe zur Verfügung.
  • Die Mittel sind unbegrenzt bei einer Risikoübernahme durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen. Es besteht eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu EUR 3 Mio.
  • Das Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit – Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung umgesetzt
  • Es besteht zudem die Möglichkeit Bürgschaften von Bürgschaftsbanken zu erhalten.

 

  1. KfW-Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen mittels KfW-ERP-Gründerkredit-Universell
  • Hier handelt es sich um Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
  • Der ERP-Gründerkredit steht aktuell auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben.
  • Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1,00 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2,00 Prozent bis 2,12 Prozent.
  • Die Kredite können für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden

 

  1. KfW-Sonderprogramm für Mittelständische und große Unternehmen über KfW-Unternehmerkredit
  • Der KfW-Unternehmerkredit (Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen) steht aktuell auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben
  • Dabei können die Kredite je Unternehmensgruppe von bis zu EUR 1 Milliarde vergeben werden
  • Die Kreditsumme ist jedoch begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder auf den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen, oder das Doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
  • Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) auch hier eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an
  • Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
  • Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1,00 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2,00 Prozent bis 2,12 Prozent.

 

  1. KfW-Sonderprogramm für mittelständische und große Unternehmen als Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen
  • Im Rahmen dieses Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 80% des Vorhabens, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung an.
  • Dabei beteiligt sich die KfW an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmitteln mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren.

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Quelle: Bundesagentur für Arbeit Zentrale Corona-Taskforce 24. März 2020

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