Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist einem solch rasanten Wandel unterworfen wie das Arbeits-recht. Diese Dynamik führt in der Praxis, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite, vielfach zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Vermeintlich erprobte Vertragsregelungen oder betriebsübliche Praktiken genügen den Anforderungen der Rechtsprechung urplötzlich nicht mehr, neue Gesetze begründen Rechte oder Pflichten, die in manchen Betrieben nur unter erheblichen Schwierigkeiten um- bzw. durchsetzbar sind. Die Problematik wird dadurch verschärft, dass im Arbeitsrecht kurze Klage- oder Ausschlussfristen regelmäßig ein unverzügliches Handeln gebieten und die wirtschaftlichen bzw. finanziellen Risiken bei einer Fehleinschätzung der Rechtslage erheblich sein können. Hinzu kommt die Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.
Aus diesen Gründen ist eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in arbeits-rechtlichen Fragestellungen unverzichtbar. Unsere Dienstleistung erfolgt umfassend im gesamten individuellen und kollektiven Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Wir garantieren allen Berufskollegen unbedingten Mandantenschutz