Strafrechtliche Sanktionen gegen Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus nicht nur des Gesetzgebers – wie zuletzt mit der 9. GWB-Novelle durch die Einführung einer Unternehmensverantwortlichkeit im deutschen Kartellrecht – sondern auch der Strafverfolgungsbehörden. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, mit denen Pflichten einer juristischen Person oder Personenvereinigung verletzt werden, ermächtigen – weitgehend unabhängig von der Sanktionierung der handelnden Person – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Festsetzung von Geldbußen auch gegen die juristische Person oder Personenvereinigung, der der Täter angehört.
Die bestmögliche Verteidigung des Unternehmens zur Abwehr von Sanktionen im Zusammenhang mit der Unternehmensverantwortlichkeit verlangt eine koordinierte Beratung und Vertretung sowohl des Unternehmens als auch seiner Führungskräfte und Mitarbeiter. Wir erarbeiten eine Gesamtstrategie und organisieren eine umfassende Verteidigung sowie ggf. eine Abstimmung bei mehreren Beschuldigten und stellen einen Zeugenbeistand für Führungskräfte und Unternehmensmitarbeiter. Darüber hinaus behalten wir auch nichtstrafrechtliche Interessen unserer Mandanten im Blick.
Wir garantieren allen Berufskollegen unbedingten Mandantenschutz