Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
Das Finanzamt erkennt Betriebsausgaben nicht an. Vorsteuererstattungen werden gestrichen. Das Finanzamt nimmt überhöhte Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen vor. Sachverhalte wie diese werden täglich in deutschen Finanzämtern zu Lasten von Steuerpflichtigen entschieden und durch entsprechende Bescheide durchgesetzt. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei nationalen und internationalen Fragestellungen. Unsere Expertise und unser alltäglicher Kontakt zu Finanzbehörden und Gerichten ermöglichen es uns, in vielen Fällen einvernehmliche Lösungen zu finden. Steuerstreitverfahren führen wir bis zum BFH – und wenn es sein muss, auch darüber hinaus: vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof.
Wir garantieren allen Berufskollegen unbedingten Mandantenschutz