Die Vertretung geschädigter Personen oder Unternehmen geht weit über die Erstattung einer Strafanzeige hinaus. Strafverfahrensrechtliche Instrumentarien können weit umfänglicher als gemeinhin bekannt genutzt werden, um Ansprüche des Verletzten gegen den Tatverdächtigen durchzusetzen.
Bereits bislang konnte das Strafverfahren gezielt zur Sicherung von Ersatzansprüchen im strafrechtlichen und im zivilprozessualen Arrest sowie zur Geltendmachung von Ansprüchen im Adhäsionsverfahren genutzt werden. Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung 2017 bietet neuartige Möglichkeiten für den Verletzten, Entschädigungsansprüche – etwa wegen Verstößen gegen das WpHG, das Markenrecht oder das geistige Eigentum – unmittelbar im Strafverfahren geltend zu machen.
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