Die Verteidigung in Steuerstrafsachen ist ein Kampf an zwei Fronten. Ungerechtfertigte Steueransprüche des Staates müssen nachhaltig abgewehrt, strafrechtliche Vorwürfe entkräftet werden. Die bestmögliche Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert daher hoch spezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Wir sind ein schlagkräftiges Team von Spezialisten in beiden Gebieten. Wir treten für unsere Mandanten ein, wenn Hausdurchsuchungen, Vernehmungen, Zugriffe auf ihr Vermögen, Untersuchungshaft und weitere einschneidende Eingriffe in ihre Rechte drohen. Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden, mehrere Rechtsanwälte sind ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung. Das macht uns insbesondere in komplexen Verteidigungssituationen zu einem verlässlichen Partner. Der Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sowie mit Gerichten ist unser Alltag. Wir koordinieren steuerliche und strafrechtliche Verteidigung. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen behalten wir ebenso im Blick wie etwa aus strafrechtlichen Folgen drohende Gewerbeuntersagungen oder der Verlust unterschiedlicher Genehmigungen. Beste Ergebnisse und Diskretion zeichnen uns aus.
Wir garantieren allen Berufskollegen unbedingten Mandantenschutz