Bei Im- und Exporten von Waren müssen viele rechtliche Pflichten beachtet werden. Waren müssen klassifiziert, ihr Wert muss ausgewiesen werden, Empfänger müssen kontrolliert werden usw. Nationale Regelungen müssen ebenso beachtet werden wie Bestimmungen zum Gemeinsamen Zolltarif.
Die zutreffende Zollabwicklung erfordert spätestens dann kompetente Unterstützung, wenn empfindliche Nachzahlungen, etwa im Nachgang einer Zollprüfung, drohen. Egal ob Zollwertrecht, Ausfuhrerstattung oder Einspruch gegen Zollbescheide: wir unterstützen unsere Mandanten mit dem erforderlichen rechtlichen Spezialwissen und suchen immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Das gilt auch und gerade bei der Verteidigung gegen zollstrafrechtliche Vorwürfe, die insbesondere gegen Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position erhoben werden. Zollordnungswidrigkeiten können erhebliche berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir bieten unseren Mandanten neben der Bewältigung von Krisensituationen auch eine persönliche Unterstützung für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Vorausschauende Beratung mindert wirtschaftliche und strafrechtliche Risiken.